Diese Webseite verwendet Cookies um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung unserer Internetseite stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung und der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren.
Detailinformationen
19.06.2020 Bauplanauflage in der Gemeinde Ingenbohl
Amtsblatt 25/2020 vom 19.06.2020
innerhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Luzernerstrasse 11, vertreten durch Peter Orth, Husmatt 16, 6443 Morschach; Projekt: Grab Baudienstleistungen AG, Hertistrasse 30, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Balkonverglasungen, Luzernerstrasse 11, Brunnen, KTN 1295, Koordinaten 2 688 854/1 206 099 (ohne Baugespann).
Auflagen und Einsprachen
Das Baugesuch liegt auf dem Bauamt Ingenbohl (Heideweg 8) während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Ingenbohl, Parkstrasse 1, 6440 Brunnen, gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. Juni bis und mit 9. Juli 2020.
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).