Wegzug / Abmeldung
Beim Verlassen unserer Gemeinde ist folgendes zu beachten:
Schweizer Staatsangehörige
- die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen
- persönliche Vorsprache am Schalter
- mitzubringen ist der Niederlassungsausweis oder Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen
- mitzubringen ist der Ausländerausweis
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.
| Verantwortlich | Telefon |
|---|---|
| Einwohneramt | 041 825 05 14/15 |

