Sicherheit & Verkehr
Sicherheit und Verkehr
Sicherheit im umfassenden Sinn ist ein grosses Bedürfnis aber auch eine wichtige Aufgabe unserer ganzen Bevölkerung. Die Verantwortung dafür müssen wir alle gemeinsam tragen.
Jeder demokratische Staat schafft die Grundregeln für das Zusammenleben in seiner Gesellschaft, indem er in kollektiver Form für Ruhe und Ordnung und Sicherheit der Einwohner sorgt.
Eine wichtige Verantwortung trägt aber auch jeder Einzelne, denn jeder kann zur allgemeinen und persönlichen Sicherheit beitragen.
In diesen Bemühungen unterstützt uns die Polizei mit Beratung und Präventionsempfehlungen
Alkohol, Drogen
Der Konsum von Alkohol, Drogen, usw. verändert die Verhaltensweisen des Menschen und dessen Reaktionen.
Darum – nach Alkohol-, Drogenkonsum nie ans Steuer oder auf das Fahrrad, den Roller, das Motorrad.
| Ansprechpartner | |
|---|---|
| Polizei, Polizeiposten | Nr. 117 |
| Die dargebotene Hand (will Menschen in Krisensituationen einen Gesprächspartner bieten) | Nr. 143 |
| Opferhilfe Beratungsstelle: | 0848 82 12 82 |
| Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu): | 031 390 22 22 |
| Schweizerische Koordinationsstelle für Verbrechensbekämpfung, Postfach 493, 2001 Neuchâtel | |
Diebstahl
- Unbekannten nie die Wohnungstür öffnen.
- Gepäck, Taschen nie aus der Hand geben.
- Das Portemonnaie beim Bezahlen an Kassen nie hinlegen.
- Gedränge an Kassastellen, Eingängen, in Bussen, bei Veranstaltungen meiden (Taschendiebe).
- Nur so viel Bargeld wie nötig.
- Wertsachen, Ausweise, Schlüssel, Natel aus Jacken und Mänteln
entfernen, bevor diese in Garderoben versorgt werden. - Checkkarten und Ausweise getrennt aufbewahren.
- Keine Codes auf Checkkarten notieren.
- Identifikationsnummer des Natels aufbewahren – bei Diebstahl der
Polizei melden. IMEI-Nummer: Die Tasten drücken: *#06#. - Fahrräder, Roller, Motorräder, Autos abschliessen.
Gewalt
Gewalt ist das rücksichtslose Vorgehen mit oder ohne Waffe gegen jedermann.
Dabei muss nicht immer nur die Bereicherung im Vordergrund stehen, es kann ebenso die Böswilligkeit oder die Lust an der Demütigung sein.
Gewalt ist aber auch Zerstörung fremden Eigentums und die Beschädigung öffentlicher Einrichtungen.
Jugendliche als Opfer und Täter.
Gewalthandlungen an und von Jugendlichen nehmen zu. Gewalt ist in unserer Gesellschaft etwas Alltägliches geworden. Die wichtigsten Gewalthandlungen sind:
- Diebstahl und Erpressung (in Schule, am Arbeitsplatz, in
Geschäften, in Freizeit- und Sportanlagen) - Gewalt und Körperverletzungen (unter Jugendlichen oder gegen
Erwachsene) - Unerlaubter Waffenbesitz (Messer, Schlagringe, Schusswaffen,
usw.) - Gewalttätige Jugendbanden
- Sachbeschädigungen (an privatem und öffentlichen Eigentum)
- Brandstiftung (Umgang mit Feuer, Chemikalien, Feuerwerk,
Sprengstoffe, usw.)
Helfen wir mit!
Wann und wo immer wir Zeuge von Gewalt oder Sachbeschädigung werden – rufen wir die Polizei (Notruf 117)
Wir versuchen nicht, solche Leute aufzuhalten oder zu stellen, denn Gewalttäter können unberechenbar sein.
Machen wir der Polizei sofort genaue Angaben über das Tatvorgehen, die Tatzeit und das Aussehen der Täter, nur so kann sie rasch und wirksam eingreifen oder ermitteln.
Häusliche Gewalt
Auch in den eigenen vier Wänden
Familienleben ist nicht immer eine Idylle. Das nahe Zusammenleben mit anderen Menschen birgt Konfliktstoff.
Gewalt ist ein Delikt
Wer schlägt, wendet Gewalt an.
Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar!
Formen «häuslicher Gewalt»
- Schlagen
- Einsperren
- Beschimpfen, bedrohen, mit Waffen drohen
- Waffen einsetzen
- Vernachlässigen
- Schikanieren
- Unverhältnismässiges kontrollieren
- Einen Menschen isolieren, etwa ihm jegliche Kontakte verbieten
- Sexuell belästigen, vergewaltigen
Was können wir als Betroffene oder Wissende tun?
- die Polizei rufen, informieren (Notruf 117)
- sich frühzeitig einer vertrauensvollen Person zuwenden und sie
informieren - sich frühzeitig an eine kostenlose Beratungsstelle wenden:
Sorgentelefon Nr. 143 – Die dargebotene Hand (Internet-Links
beachten)
Die Rolle der Polizei:
- Gewalt stoppen
- Opfer schützen
- bei Tatverdacht ermitteln
Sexualdelikte
Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt ist ein schweres Verbrechen.
Sexuelle Ausbeutung bedeutet, dass ein Erwachsener (oder ein Jugendlicher) seine Macht über Jugendliche missbraucht und ihr Vertrauen, ihr Bedürfnis nach Zuwendung, ihre Neugier, ihre Hilfsbereitschaft oder ihre Abhängigkeit zur Befriedigung seiner Bedürfnisse ausnutzt. Davon sind weibliche Jugendliche weit häufiger betroffen als männliche.
Täter, Täterinnen
In vielen Fällen kennt die Jugendliche/der Jugendliche die ausbeutende Person, ja sie/er steht zu ihr sogar in einem Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis (Eltern, Geschwister, Verwandte, Erzieher, Trainer, Nachbarn, Freunde). Täter oder Täterinnen sind vielfach sozial unauffällig.
Dein Körper gehört dir!
Niemand hat das Recht, dich zu berühren oder dich zu einer Berührung oder Tat zu zwingen. Es gibt Berührungen und Handlungen, die sich gut anfühlen. Es gibt aber auch solche, die seltsam sind, die Angst auslösen, weh tun oder erniedrigend sind. Auch Menschen, die du gern hast, haben kein Recht dazu und dürfen das nicht tun!
Du hast Recht auf Hilfe!
Erzähle Dinge, die dich belasten. Tue es solange, bis dir jemand hilft!
Breche das Schweigen - erstatte Anzeige bei der Polizei (117) oder Polizeiposten. Jede unterlassene Anzeige bietet einem Gewalttäter eine weitere Chance, sich zu vergehen. Sexualtäter sind häufig Wiederholungstäter.
Verbrechensprävention
Prävention macht sicherer.
Wer sein persönliches Sicherheitsrisiko und die damit
verbundene Angst vermindern will, muss bereit sein, etwas für die persönliche Sicherheit zu tun. Ein vernünftiger Selbstschutz, ein bewusstes präventives Verhalten und das Realisieren von einfachen, aber wirksamen Sicherheitsvorkehrungen stehen dabei im Vordergrund.
Die kriminelle Bedrohung erkennen
Dafür ist unsere Aufmerksamkeit und ein gesunder Menschenverstand nötig.
Die kriminelle Bedrohung richtig einschätzen
Entscheidende Kriterien sind: Wer ist wie, wann und wo gefährdet? Welche vorbeugenden Massnahmen sind innerhalb nützlicher Frist realisierbar? Wer benötigt Hilfe?
Ist eine kriminelle Bedrohung erkannt, dann gilt immer und sofort:
die Polizei über den Notruf 117 verständigen
Kameradenhilfe und Nachbarschaftshilfe
sind wesentliche Beiträge für mehr Sicherheit.
Untersuchungen belegen: Je intensiver Kontakte zwischen Menschen
eines Wohngebietes gepflegt werden, desto sicherer wird dieses
Gebiet für alle.
Verkehr
fahrzeugähnliche Geräte (fäG)
(Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, usw.)
Dürfen eingesetzt werden:
- auf für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen
- auf Radwegen
- auf der Fahrbahn von Tempo 30 – Zonen und Begegnungszonen
- auf Nebenstrassen mit geringem Verkehrsaufkommen
Dürfen nicht verwendet werden:
- auf Hauptstrassen
- auf Radstreifen
- im Verbot für Fussgänger
- im Verbot für faG
Wie müssen fäG ausgerüstet sein?
Wer nachts oder bei schlechter Sicht auf Radwegen oder Fahrbahnen unterwegs ist, muss sich oder das Gerät mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden Licht ausrüsten.
Rücksicht nehmen!
| Links zum Thema | |
|---|---|
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