Rund ums Geld
Rund ums Geld
Etwas das dir auf deinem ganzen Lebensweg immer wieder begegnet ist das GELD.
Wichtig dabei ist der sinnvolle Umgang damit und dass du dein Geld gut verwaltest, deinen Möglichkeiten entsprechend gut einsetzt und deine Kaufziele und deine Verpflichtungen immer im Griff hast.
Abzahlungsvertrag
Dies funktioniert im Prinzip ähnlich wie ein Mietkauf: Du beziehst eine Ware und zahlst sie in vereinbarten Raten. Den Abzahlungsvertrag kannst du aber innert fünf Tagen rückgängig machen, wenn du merkst, dass du eine Dummheit gemacht hast. Auch hier gilt: Abzahlen ist teurer als bar zahlen.
Budget
Damit du deine Geldangelegenheiten im Griff hast und nicht ständig mehr ausgibst als hereinkommt, lohnt es sich ein Budget aufzustellen. So weisst du, wieviel dir für Hobby, Ausgang und Vergnügen übrigbleibt.
Kleinkredite
Du kannst auf "Pump" in die Ferien fahren, ein Töffli kaufen, eine Video-Ausrüstung anschaffen, den Zahnarzt bezahlen..., die Leute auf der Bank machen es dir sehr einfach. Deine Unterschrift genügt in vielen Fällen und du bekommst einen Kleinkredit. Doch aufgepasst! Du handelst dir verschiedene Nachteile ein: Erstens zahlst du einen höllischen Zins von 12 bis 16%; für einen tausendfränkigen Ferientrip sind das 160 Franken, die du bei der Bank abliefern musst: das ist zum Fenster rausgeworfenes Geld! Zweitens kann es auch sein, dass die Bank versucht, bei Rückzahlungsverzug deinen Lohn zu pfänden. Also, besser Hände weg! Bist du in Geldnot, so sprich mit der Bank, bei welcher du ein Konto hast. Dort erhältst du unter Umständen vorteilhaftere Bedingungen.
Leasing
"Leasen" ist eine Form von Mieten, bei dem die Mietzahlungen an den späteren Kauf angerechnet werden können. Für ein Leasing musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Im Gegensatz zu Miete-Kauf gehört das Auto oder der geleaste Gegenstand nicht automatisch nach dem Bezahlen einer bestimmten Anzahl Raten dir. Obligatorisch ist beim Autoleasing der Abschluss einer Teilkaskoversicherung, die aber nicht haftet, wenn du den Wagen nicht selber fährst. Ebenfalls nicht versichert sind Mitfahrerinnen. Es ist eine sehr teure Art, Auto zu fahren!
Mein erstes Geld
Viele Eltern legen für ihre Kinder bei einer Bank ein Jugendsparkonto an um deren Geld aufzubewahren. Ist das bei euch auch so? Wenn ja, gehört dieses Geld dir. Die Eltern dürfen die Erträge (Zinsen) deines Vermögens nur für deinen Unterhalt, deine Erziehung und Ausbildung ausgeben oder das Geld verwalten bis du volljährig bist. Bist du mündig (18 Jahre), müssen dir die Eltern dein Vermögen, beziehungsweise dieses gesparte Geld geben. Verdienst du durch Arbeit Geld, so gehört es ebenfalls dir. Du kannst es selber verwalten und nutzen. Lebst du bei deinen Eltern, können sie verlangen, dass du einen angemessenen Beitrag an den Lebensunterhalt der Familie bezahlst.
Miete-Kauf-Verträge
Mit einem Miete-Kauf-Vertrag kannst du das Ding, das dein Herz begehrt (Ski, Stereo-Anlage, Fotoapparat etc.) sofort benützen ohne es auch sofort ganz zu zahlen. Du zahlst monatliche Raten und nach einer bestimmten Zeit (etwa sechs bis 24 Monate) gehört es dann dir. Das kommt dich aber viel teurer zu stehen (bis doppelt soviel) als bei Barzahlung. Ausserdem kannst du leicht den Überblick verlieren, wenn du mehrere solche Verträge abschließt: plötzlich übersteigen die monatlichen Raten dein Budget!
Sackgeld
Taschengeld ist eine freiwillige, heute von den meisten Eltern befürwortete Leistung. Nur wer Geld zur Verfügung hat, kann lernen, damit umzugehen. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Eltern und Kinder vereinbaren miteinander, wofür das Taschengeld eingesetzt wird.
Die Beratungsstellen empfehlen regelmässige, wöchentliche oder monatliche Auszahlungen. Über das Taschengeld darf frei verfügt werden, ohne dass darüber Rechenschaft abgelegt werden muss. Empfehlungen der Budgetberatungsstellen für Schülerinnen und Schüler und für Mittelschülerinnen und Mittelschüler.
Schulden und Betreibung
Wenn du eine Rechnung nicht zahlst, erhältst du meistens eine Mahnung. Du wirst dabei aufgefordert, innert einer bestimmten Zeit die Schuld zu bezahlen. Hast du das Geld nicht, nimm mit den Rechnungsstellenden Kontakt auf und vereinbare eine Zahlungsart.
Hast du grosse Schulden, so verschaffe dir zuerst einen Überblick. Nimm ebenfalls mit den Rechnungsstellenden Kontakt auf und teile ihnen mit, dass du im Moment nicht gut bei Kasse bist. Versuche, mit ihnen eine Ratenzahlung auszuhandeln. Die meisten GläubigerInnen sind auch mit kleinen Raten (Fr. 20.- bis Fr. 100.- ) zufrieden. Wenn du nicht mehr weiter weisst, so lass dich bei Sozialberatung Ingenbohl beraten. Ihr könnt dort gemeinsam überlegen, welche Möglichkeiten der Rückzahlung es gibt.
Reagierst du nicht auf die erste oder zweite Mahnung, so kann dich derjenige/diejenige, dem/ der du das Geld schuldest (GläubigerIn), betreiben lassen. Du erhältst dann einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt. Dabei wurde noch nicht abgeklärt, ob die Schuld zurecht besteht oder nicht. Du hast nun vier Möglichkeiten zu reagieren: Du bezahlst die Summe und die Gebühren für die Betreibung entweder an das Betreibungsamt oder an den Gläubiger/die Gläubigerin. Du nimmst mit dem Gläubiger/der Gläubigerin Kontakt auf und machst mit ihm schriftlich eine Ratenzahlung ab. Du erhebst innert 10 Tagen einen Rechtsvorschlag, das heisst, du bist mit der Betreibung nicht einverstanden. Erhebe Rechtsvorschlag, wenn der Betrag zu hoch ist, wenn du schon einen Teil bezahlt hast oder mehr als 5% Verzugskosten verlangt wurden. Du musst lediglich das Formular unterschreiben, um Rechtsvorschlag gegen den Gesamtbetrag oder gegen einen der erwähnten Punkte zu erheben. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Der Gläubiger/die Gläubigerin muss beweisen, dass die Forderungen zurecht bestehen. Normalerweise kommt es zu einer Verhandlung vor dem Friedensrichter/der Friedensrichterin. Erhebe in jedem Falle Rechtsvorschlag gegen allfällige, vom Gläubiger/von der Gläubigerin geltend gemachte Inkassospesen. Wird nur ein Teilbetrag der Forderung bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben. Du unternimmst nichts und wartest ab. Wenn der Gläubiger/die Gläubigerin ein Begehren um Fortsetzung der Betreibung stellt, erfolgt die Pfändung. Arbeitest du, so kann ein Teil deines Lohnes zum Abzahlen der Schuld dafür eingezogen werden. Das Existenzminimum wird dir belassen. Hast du keine pfändbaren Gegenstände (Schmuck, Münzen, wertvolle Geräte etc.) und verdienst du keinen Lohn, so wird ein Verlustschein ausgestellt. Lass dich in unklaren Fällen beraten. Geh auf die Sozialberatung Ingenbohl oder zum Betreibungsamt.
Auszahlungen. Über das Taschengeld darf frei verfügt werden, ohne dass darüber Rechenschaft abgelegt werden muss. Empfehlungen der Budgetberatungsstellen für Schülerinnen und Schüler und für Mittelschülerinnen und Mittelschüler.
