Nicht eheliche Kinder
Die Amtsvormundschaft der Gemeinde Ingenbohl unterstützt Mütter und Väter nicht ehelicher Kindern bei der gesetzlichen Regelung von Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht. Die Beratung beinhaltet insbesondere:
- Vorgehen für die Anerkennung der Vaterschaft
- Ausarbeiten von Unterhaltsverträgen oder Vereinbarungen betr. gemeinsamer elterlicher Sorge
- Mithilfe bei einvernehmlicher Abänderung von Unterhaltsverträgen und/oder Neuregelung der elterlichen Sorge
- Führen von Beistandschaften namens des Kindes im Falle eines Vaterschafts- und/oder Unterhaltsprozesses.
| Verantwortlich | Telefon |
|---|---|
| Amtsvormundschaft | 041 825 05 37 |

