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Inhaltsbereich :Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Zeugnis bestätigen wir Ihnen Ihre Handlungsfähigkeit nach Art. 13 ZGB.  

Sie können das Zeugnis telefonisch bestellen oder direkt an unserem Schalter beziehen.  

Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 und ist bar zu begleichen.

VerantwortlichTelefon
Einwohneramt  041 825 05 14/15