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Inhaltsbereich :Freundschaft & Sexualität

Sexualität

In diesem Kapitel wollen wir versuchen, dir Denkanstösse zu geben: Regeln darfst Du nicht erwarten. Schliesslich musst Du in eigener Verantwortung Deine persönliche Meinung finden. Wir wollen Dich ermutigen, bei jeder Gelegenheit in Deiner Umgebung offen und ernsthaft über all diese Fragen zu reden.

Lass Dich jedoch nie zu etwas drängen, zu dem Du nicht bereit bist und das Du nicht überzeugt bejahen kannst. Übe Dich darin, Deine Gefühle und Empfindungen zu spüren.

Freundschaft / Liebe

Ich liebe Dich
Wenn dieser Gedanke Dich ganz in Beschlag genommen hat, wenn Du auf Deinen Lippen ständig den geliebten Namen trägst, wenn Dein Kollege oder deine Kollegin Deine Verliebtheit auf Anhieb an Deinem verträumten Blick entlarvt, dann bist Du eingeweiht ins Geheimnis der Verliebtheit.

Freundschaft bedeutet für jeden etwas anderes, ist aber die Grundlage der Zweisamkeit
Freundschaft ist ein Gefühl, welches sich mit der Zeit vertieft
Freundschaft ist die Vertrauen, Treue, Hilfsbereitschaft
Eine wahre Freundschaft bewährt sich auch in schlechten Zeiten

Homosexualität

In unserer Kultur ist die Mehrheit der Menschen heterosexuell. Darum bekommen Menschen, die sich zu jemanden vom gleichen Geschlecht hingezogen fühlen, also Homosexuelle oder Bisexuelle, oft Ablehnung zu spüren. Wichtig ist aber die Qualität der Beziehung und die kann in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung ebenso wertvoll sein. Infos und Beratung erhältst du bei folgenden Beratungsstellen:

Für männliche Homosexuelle:
Schwule Jugendgruppe "Why not"Luzern041 360 14 60Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.lesbischwul.ch/
Für weibliche Homosexuelle:
LilaphonLuzern041 360 14 26Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.lesbischwul.ch/

Verhütung

Nimm Dir Zeit mit Deinem Freund oder Deiner Freundin und sprich mit ihm / ihr über mögliche Verhütungsmittel. Sie schützen nicht nur vor ungewollten Schwangerschaften, sondern kann auch beispielsweise ein Kondom das übertragen von Geschlechtskrankheiten verhindern. Sei auf jeden Fall ehrlich zu Deinem Partner und lasse Dich nicht drängen ohne Verhütungsmethoden die Sexualität auszuleben.

Informationen zu Aids und anderen Geschlechtskrankheiten:
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.stopaids.ch
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.aids.ch/d/information/geschlechtskrankheiten.php

Sexuelle Gewalt

Es kann sein, dass Dich eine Person auf eine Art und Weise berührt, die Dir unangenehm ist. Wenn Dich eine Person zu sexuellen Handlungen zwingt, Dich sexuell belästigt oder unangenehm berührt, nennen wir dies sexuelle Ausbeutung. Sage sofort, wenn Dir etwas nicht passt, oder Du etwas unangenehm findest. Reagiert die betroffene Person nicht auf Deine Bitte, damit aufzuhören, zögere nicht und spreche sofort mit Deinen Eltern, Kolleginnen oder Kollegen, Lehrer oder Polizei darüber. Wehre Dich! Du hast das Recht diese Person anzuzeigen. Nimm Dir den Mut zusammen und öffne Deinen Mund, denn Du bist im Recht.

Rufe auch beispielsweise das Sorgentelefon an: 0800 55 42 10

Informiere Dich über das Sorgentelefon unter
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.sorgentelefon.ch

Gesetze zur Sexualität

Im schweizerischen Strafgesetzbuch, unter dem Abschnitt "Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität", wird der Umgang mit der Sexualität geregelt. Der Sinn dieser Regelung ist der Schutz vor sexuellen Gewalt und vor sexueller Ausbeutung. Hier einige wichtige Punkte aus dem Gesetz, die besonders Jugendliche betreffen. Zur besseren Verständigung findet sich immer ein Beispiel dazu: Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Eine 17- jährige junge Frau kann mit ihrem 15- jährigen Freund schlafen, ohne sich strafbar zu machen. Ein 18- jähriger Mann macht sich aber strafbar, wenn er zu seiner 14- jährigen Freundin sexuellen Kontakt hat. Der Lehrer/ Lehrmeister darf keinen sexuellen Kontakt zu seiner 17- jährigen Schülerin/ Auszubildenden aufnehmen, die Stiefmutter auch nicht zu ihrem 16- jährigen Stiefsohn.

Links
Durchblick 
Wissen für Umgang mit der Sexualität
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.durchblick.ch/
Homosexualität Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.lesbischwul.ch/
Stop AidsÖffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.stopaids.ch/
GeschlechtskrankheitenÖffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.aids.ch/d/information/geschlechtskrankheiten.php
SorgentelefonÖffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.sorgentelefon.ch/