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Inhaltsbereich :Ausbildung & Arbeit

Eine gute und vor allem für dich passende Ausbildung ist etwas sehr Wichtiges und wird dir nach der Sekundar- bzw. Realschule einiges Kopfzerbrechen bereiten.Damit dir das Ganze aber einfacher geht, haben wir dir unter diesem Thema die wichtigsten Ausbildungsmöglichkeiten kurz dargelegt und diese mit zahlreichen Links ergänzt. Schau dir also die interessanten Themen an und mach dir deine Gedanken dazu; vielleicht hilft es dir bei deiner Stellen- oder Studiumswahl.

Arbeitsvertrag

Grundlage für die meisten Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebenden und Angestellten ist der Arbeitsvertrag. Kommt es nach einem ersten oder zweiten Vorstellungsgespräch zum Vertragsabschluss, solltest du darauf achten, dass die wesentlichen Punkte klar geregelt sind. Empfehlenswert ist die schriftliche Festsetzung. Wo keine Regelung getroffen wurde, gilt das OR ergänzend. Du musst jedoch darauf achten, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Schriftliche Abfassung
  • Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Arbeitsumschreibung
  • Dauer der Probezeit
  • Arbeitszeit
  • Ferien, freie Tage
  • Überzeit, Entschädigung
  • Lohn
  • Unfall -, Krankenversicherung
  • AHV, IV, EO, ALV
  • Pensionskasse (Freizügigkeit)
  • Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages
  • Besondere Vereinbarungen (Erlaubnis für Nebenbeschäftigungen, etc.)  


In der Praxis sind folgende Vertragsformen üblich:  

Im individuellen Einzelarbeitsvertrag (EAV) werden die für den Betrieb und den einzelnen Arbeitnehmer spezifischen Vertragspunkte geregelt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. In der Regel genügt es, diejenigen Abmachungen festzuhalten, welche nicht im Gesetz stehen oder - soweit zulässig - davon abweichen.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammengestellt und gilt für eine bestimmte Branche oder ein bestimmtes Gebiet. Er enthält Bestimmungen über das Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie solche, die sich an die Vertragsparteien richten. Ein GAV ist dann zu beachten, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einem daran beteiligten Verband bzw. einer Gewerkschaft angehören oder die Anwendbarkeit auf andere Weise vereinbart worden ist. Wurde er vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt, kommt er unabhängig von der Verbands- bzw. Gewerkschaftszugehörigkeit zur Anwendung. Ist der GAV zu beachten, gilt er unmittelbar. Im EAV können nur noch Bestimmungen aufgenommen werden, die für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Ein Normalarbeitsvertrag (NAV) wird vom Bund oder einem Kanton aufgesetzt und enthält Bestimmungen für bestimmte Arbeitsverhältnisse über Anstellung, Inhalt und Beendigung. Beim Bund sind etwa der NAV für Assistenzärzte, bei den Kantonen die NAV für land- und hauswirtschaftliche Arbeitnehmer zu erwähnen. Falls der NAV nichts anderes vorsieht, kommt er nur so weit zur Anwendung, als in einem EAV keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind.  

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterQuelle: www.jobs.ch / Gerhard L. Koller 
Es wird ein PDF-File in einem neuen Fenster geöffnetMerkblatt Bewerbung

Ausbildung

Dieser Abschnitt zeigt dir Möglichkeiten auf, wenn du nach der obligatorischen Schulzeit weiter zur Schule gehen möchtest. Eine Kurzübersicht über die möglichen Ausbildungswege siehst du im nachfolgenden Diagramm. Klicke dort auf die jeweiligen Felder wenn du weitere Informationen erhalten möchtest.

Mittelschule  

Die Mittelschule bietet dir eine solide Grundbildung sowie die Möglichkeit, deine Interessen in einem von dir gewählten Schwerpunktfach zu vertiefen. Dazu solltest du selbstverständlich gerne zur Schule gehen und dir bewusst sein, dass du dies auch mindestens vier weitere Jahre tun wirst. Wenn du dich für diesen Weg entschieden hast und zu guter Letzt diese Zeit mit der Matura abschliesst, so eröffnen sich folgende Möglichkeiten:

Studium an einer beliebigen Hochschule (unabhängig vom Schwerpunktfach) Zugang zur Pädagogischen Hochschule- Eintritt in eine Fachhochschule (zuvor ein Jahr Praktikum)… oder einen unkonventionellen Weg wie: Interne Ausbildung bei einer Bank- Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/In- Weiterbildung an einer Tourismus-Schule. Im folgenden Merkblatt Es wird ein PDF-File in einem neuen Fenster geöffnetMerkblatt_Gymnasium findest du eine detaillierte Zusammenfassung des "Berufes MittelschülerIn" an der Kantonsschule Kollegium Schwyz. Für weitere Informationen wendest du dich am Besten ans BIZ und informierst Dich auf der Homepage einer Mittelschule (für Kantonschule Schwyz: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.kks.ch) über deren Lehrpläne.

Ausbildungsdarlehen

Im Gegensatz zu den Stipendien erhältst du Ausbildungsdarlehen auch für Zweitausbildungen und Weiterbildungen.  

Dazu zählen:
Ausbildungen, mit denen nach einer Erstausbildung ein zweiter Abschluss erworben wird, der zur Ausübung eines neuen Berufes befähigt.

Ausbildungen, die eine abgeschlossene Ausbildung ergänzen oder erweitern und zu einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation im erlernten Beruf führen.

Auslandaufenthalte

Wenn du dein Arbeitsverhältnis auflöst, beachte, dass du genügend versichert bist (Unfall, Krankheit), Regle die Pensionskassenangelegenheit! Wenn du länger als 3 Monate ins Ausland verreist, musst du dich auf der Einwohnerkontrolle deines Wohnortes abmelden. Erkundige dich dort auch über die weiteren notwendigen Formalitäten (z.B. müssen sich Männer auch beim Sektionschef abmelden). Falls du dich mit den Gedanken eines Auslandaufenthaltes rumschlägst, ist es bestimmt sinnvoll, wenn du mit der Planung so früh wie möglich beginnst. Falls dieser länger als 3 Monate dauert, solltest du folgende Zeit einplanen, bis du alle nötigen Papiere beisammen hast: Für einen Aufenthalt in Europa sollten sechs Monate Vorbereitung reichen, bei ferneren Ländern solltest du jedoch zwei Jahre einplanen. Jedoch gilt auch für Aufenthalte die weniger als drei Monate dauern, dass es eher Monate als Wochen dauert, bis du alle Papiere beisammen hast.

Bei der Vorbereitung solltest du folgende Aspekte beachten:  

Wie alt bist du?
Wie gesund bist du?  

Die oben aufgeführten Angaben sind eine Zusammenstellung der Homepage des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (www.swissemigration.ch). Diese Seite ist allerdings sehr umfangreich, jedoch ein absolutes Muss, falls du dich bereits für einen Auslandaufenthalt

Berufswahl

Du stehst vor der Entscheidung, welchen beruflichen Weg du einschlagen möchtest. Vieles hängt dabei von deiner eigenen Initiative ab. Warte nicht einfach, dass es sich von selbst ergibt, sondern werde selber aktiv, sei dein eigener Berufswahlregisseur.  

5 wichtige Punkte für eine präzise und gute Berufswahl:  

1. FRAG DICH: Woran habe ich Freude, was mache ich gerne? · Wo sind meine Stärken, was mache ich gut? · Wie möchte ich als Erwachsene/r einmal leben?  

2. SPRICH ÜBER DEINE BERUFSWAHL mit Kolleginnen und Kollegen, mit Eltern, mit Verwandten und Bekannten, mit Lehrerinnen und Lehrern mit Berufsleuten.

3. SEI AKTIV: Informiere dich im Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBIZ oder im Internet anhand von Broschüren, Videos und sonstigen Beschreibungen. Leihe dir im BIZ einen Berufskatalog und Informationen zu einzelnen Berufen aus. Besuche Berufs- und Schulorientierungen. Mache Schnupperlehren in 2-3 Berufen, die dich besonders interessieren. Mach ein Gespräch mit der Berufsberaterin/dem Berufsberater ab.  

4. ÜBERLEG DIR: Wie realistisch sind meine Berufswünsche, was muss ich noch dafür tun? Wie sind meine Chancen eine Lehrstelle zu finden? Welche anderen Berufe könnte ich lernen, falls es in meinem Wunschberuf nicht klappt? Deine erste Berufswahl ist wichtig, doch selten ist es ein Entscheid für das ganze Leben. Nach der Lehre wirst du dich weiterbilden oder allenfalls einen Zweitberuf erlernen. Achte darauf, welche Möglichkeiten dir nach deiner Erstausbildung offen stehen.  

5. ENTSCHEIDE SELBER: Nimm die Hilfe anderer in Anspruch, entscheide aber in eigener Verantwortung über deine berufliche Zukunft: Es ist dein Weg! Eine sehr wichtige Adresse hier ist das BIZ in Ibach (siehe Adresse unten am
Merkblatt Es wird ein PDF-File in einem neuen Fenster geöffnetMerkblatt Berufswahl.pdf.

Berufsmatura

Wenn du die Berufsmatura machst, hast du doppelte Qualifikationen. Einerseits kannst du einen Beruf ausüben und andererseits verfügst du über eine ausgezeichnete Grundlage für zahlreiche Weiterbildungsgänge. Du bist zum prüfungsfreien Eintritt in eine deiner Grundausbildung entsprechenden Fachhochschule berechtigt. Die Berufsmatura kann auf verschiedenen Wegen erworben werden: Während der Lehre in der Berufsschule oder nach Lehrabschluss als Voll- oder Teilzeitstudium. Wer die Berufsmatura anstrebt, muss bereit sein, mehr zu leisten. Neben der normalen Arbeit im Lehrbetrieb und der Berufsschule hat man noch zusätzliche Schullektionen für die Berufsmaturität.  

Es gibt 5 Fachrichtungen:  

  • Technische Berufsmatura
  • Kaufmännische Berufsmatura
  • Gewerbliche Berufsmatura
  • Gestalterische Berufsmatura
  • Technisch-Landwirtschaftliche Berufsmatura


WICHTIG:
Wenn du die Berufsmatura berufsbegleitend machen willst, bespreche dies mit deinem zukünftigen Lehrmeister vor dem Abschluss des Lehrvertrages!

Fachhochschulen

Die Fachhochschule besucht man nach der Berufsmatura oder nach der Matura (nachdem man ein einjähriges Praktikum gemacht hat). Ein Studium an einer Fachhochschule dauert nicht so lange wie an einer Universität und ist praxisbezogener. Es ist allerdings schwierig diese Studiengänge miteinander zu vergleichen, da der Stoffumfang stark variiert.  

Fachhochschulen in der Nähe:  

Fachhochschule Zentralschweiz (Luzern): Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.fhz.ch/
Hochschule für Technik Rapperswil: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.hsr.ch

Gewerkschaften

Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen gegenüber den Arbeitgeberverbänden. Sie handeln Gesamtarbeitsverträge aus und verbessern dadurch die Situation der Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, in der Weiterbildung und in der Freizeit. Die Gewerkschaften achten auch darauf, dass die Abmachungen eingehalten werden. Bekommt ein Mitglied am Arbeitsplatz Schwierigkeiten, so hilft ihm die Gewerkschaft weiter.

Gleichberechtigung

Grundsätzlich gilt: Gleiche Rechte für Mann und Frau und gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Diese Grundrechte sind aber in der Schweiz noch nicht überall verwirklicht. Falls du dich ich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlst, solltest du das Gespräch mit deinen Eltern oder deinem Lehrmeister/In suchen. Du hast aber auch die Möglichkeit, dich an eine der extra dafür eingerichtete Stellen zu wenden  

Ansprechpartner Gleichstellung
Informations- und Beratungsstelle für Frauen
Tel. 055/412 30 30  

Gleichstellungskommission des Kantons Schwyz, Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.gksz.ch/

Handelsmittelschule

Die Handelsmittelschule mit Berufsmaturität ist im Gegensatz zum Gymnasium oder zur Diplommittelschule eine Berufsausbildung mit eidgenössisch anerkanntem Handelsdiplom und bietet mit der Berufsmaturität Zugang zu den Fachhochschulen. Sie schliesst an das 8. oder 9. Schuljahr (Sekundarschule) an und dauert 3 Jahre bis zum Diplom und mit einem Praxisjahr zur eidgenössischen Berufsmaturität. Weitere Informationen dazu im Merkblatt HMS (Es wird ein PDF-File in einem neuen Fenster geöffnetMerkblatt_HMS) an der Kantonsschule Kollegium Schwyz oder auf deren Homepage unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.kks.ch

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag bildet die notwendige Grundlage jedes Lehrverhältnisses (OR Art. 344-346a). Der Lehrvertrag ist in schriftlicher Form abzufassen und bedarf der Genehmigung der kantonalen Behörde. Im Lehrvertrag verpflichtet sich die Lehrfirma, den Lehrling für einen bestimmten Beruf fachgemäss auszubilden, und der Lehrling, zu diesem Zweck Arbeit im Dienste der Lehrfirma zu leisten. Der Lehrvertrag muss mindestens Folgendes beinhalten:  

  • Art und Dauer der beruflichen Ausbildung
  • Lohn
  • Probezeit
  • Arbeitszeit
  • Ferien


Viele Elemente des Lehrvertrages sind durch zwingende Bestimmungen des öffentlichen und privaten Rechts bereits vorbestimmt (z.B. OR) und können nicht frei vereinbart werden. (Bei den kantonalen Behörden sind offizielle Vertragsformulare erhältlich.) In vielen Betrieben gelten betriebsinterne Reglemente (z. B. Personalreglement). Diese sind oft integrierter Bestandteil der Anstellungsverträge und sind, sofern sie nicht dem Lehrvertrag widersprechen, auch für die Lehrlinge verbindlich. Im Lehrvertrag sollte auch die Bezahlung der obligatorischen Lehrmittel geregelt sein. Auch noch gut zu wissen ist folgendes: Eine Auflösung des Lehrverhältnisses ohne das Einschalten der kantonalen Behörde ist rechtswidrig! Sie kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Tritt der Lehrling ohne wichtigen Grund die Lehre nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Lehrbetrieb Anspruch auf eine Entschädigung (Viertel eines Monatslohns); ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz eventuellen weiteren Schadens. (Der Richter kann den Schaden, der innerhalb von 30 Tagen geltend gemacht werden muss, herabsetzen.) Entlässt der Lehrmeister den Lehrling ohne einen wichtigen Grund fristlos, hat der Lehrling Anspruch auf den Lohn für die ganze Vertragszeit sowie auf Ersatz der aus dem Lehrverhältnis entstehenden Vorteile. In diesem Fall wird jedoch vom Lohn abgerechnet, was der Lehrling wegen Verhinderung an der Arbeitsleistung erspart oder durch andere Arbeit erworben oder zu erwerben absichtlich unterlassen hat.  

Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.kvschweiz.ch

Rechte und Pflichten

Falls du eine neue Lehre, eine neue Arbeit oder ein frisches Studium beginnst, wirst du überall auf dir bis anhin unbekannte Pflichten treffen. Dabei hast du bei all diesen Orten auch bestimmte Rechte, die dir durch das Gesetz garantiert sind. Darin enthalten sind beispielsweise Regelungen für den Lehrvertrag, die dir dein neuer Lehrmeister mindestens garantieren muss. Weiter gibt es auch nützliche Unterstützungen wie die Stipendien, die jedem eine gute Ausbildung erleichtern sollte.

Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

Die Arbeit stellt ein wichtiger Teil deines Lebens dar. Du verbringst dort fast ein Drittel des Tages. Deshalb ist es auch sinnvoll, wenn du dir über deine dortigen Rechte und Pflichten im Klaren bist, damit du kleinere oder grössere Probleme mit Bravour überstehst. Dabei betroffen sind beispielsweise Fragen zu deiner Arbeitszeit, den Ferien, den zu verrichtenden Arbeiten oder der Berufsschule. Zum Teil sind diese Punkte im Schweizerischen Obligationenrecht vorgegeben (also in der Gesetzgebung des Bundes), im Gesamtarbeitsvertrag (siehe Arbeitsvertrag) oder erfolgt aus Abmachungen/dem Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitsgeber.  

Um einen Einblick in diese Rechte zu erhalten, findest du unter nachfolgendem Link ein Merkblatt zu diesem Thema: Es wird ein PDF-File in einem neuen Fenster geöffnetMerkblatt deine Rechte.pdf

Stipendien

Stipendien dienen als Unterstützung für eine Schul- oder Lehrzeit nach erfüllter Schulpflicht, die mit einem anerkannten Ausweis abschliesst. Dazu gehört auch nach abgeschlossener Berufslehre der Besuch einer Höheren Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule. Weiter werden Stipendien für Vorbildungen ausbezahlt, worin die Schul- oder Praktikumszeit, die Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung bildet enthalten sind. Dazu gehören 10. Schuljahr, Berufseinführungsjahr, Werkjahr, Handels- und Fachmittelschulen, Vorschulen für medizinische, soziale und künstlerische Ausbildungen, usw. Ob du Stipendien erhältst oder nicht, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Dies sind z.B.:

  • Wie sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern?
  • Verfügst du über ein eigenes Einkommen (z.B. Lehrlingslohn)?
  • Verfügst du über eigenes Vermögen?
  • Wie hoch sind die Ausbildungskosten (Schulgeld, Schulmaterial, Reisekosten)?
  • Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten (Verpflegung und Wohnen)?
  • Hast du Geschwister in Ausbildung?
  • Hast du einen berufstätigen Lebenspartner?
  • Hast du Kinder?


Weitere Informationen über Stipendien findest du auf der Homepage des Kantons Schwyz (Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.sz.ch/berufsbildung) oder indem du dich direkt ans Amt für Berufsbildung in Schwyz wendest.

Studienberatung

Die richtige Wahl deines Studiums ist sehr wesentlich, wegen der riesigen Vielfalt allerdings ziemlich unübersichtlich. Du solltest dich bestmöglich informieren und dir verschiedene Varianten vorlegen und diese miteinander vergleichen.  

Bei der Informationsbeschaffung hast du folgende Möglichkeiten:  

  • Informiere dich im BIZ (Berufs-Informations-Zentrum) in Ibach (Adresse siehe unten)  
  • Melde dich bei einem Studienberater an und/oder schau kurz auf deren Homepage vorbei  
  • Besuche einen Besuchstag einer Uni/Hochschule die dich interessieren. Die dort zu studierenden Fachrichtungen werden kurz vorgestellt und du erhältst einen Überblick und evtl. eine Vorstellung was man alles studieren kann. Die offiziellen Besuchstage findest du af der Homepage der jeweiligen Uni (siehe unter Universität/Hochschule oder Fachhochschulen)  
  • Informiere dich bei Bekannten und Verwandten oder in Zeitungen und Zeitschriften  

Ansprechpartner Gleichstellung
Informations- und Beratungsstelle für Frauen
Tel. 055/412 30 30  

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben,
Tel. 041/811 66 77
e-mail: carla.wassmer(at)kwg.ch  

BIZ (Berufs-Informations-Zentrum) Berufs- und Studienberatung
Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach
Tel. 041 / 819 19 35
e-mail: bizs.ed@sz.ch

Universität/ETH

Nach einer abgeschlossenen Matura oder einer Erwachsenen-Matura (nach einer Lehre) besteht die Möglichkeit, an einer Hochschule oder Universität zu studieren. Die Vielfalt der Fachauswahl, sowie der Studienorte ist extrem gross. Deshalb wird hier nicht ins Detail gegangen und nur Links zu verschiedenen Universitäten der Schweiz aufgeführt. Für eine Auswahl des Studiums wendest du dich am Besten an einen Berufsberater oder Studienberater.  

Universitäten der Schweiz:  

Universität Basel: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.unibas.ch (de)
Universität Bern: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.unibe.ch (de)
Universität Fribourg: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.unifr.ch (de/fr)
Universität Genf: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.unige.ch (fr)
Universität St. Gallen: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.unisg.ch (de)
Universität Zürich: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.unizh.ch/(de)
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.ethz.ch (de)
École polytechnique fédérale de Lausanne: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.epfl.ch (fr)

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