Adressauskunft
Adressauskünfte über Privatpersonen
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an das Einwohneramt. Dieser Anfrage ist ein Interessensnachweis (Rechnung, Betreibung usw.) beizulegen.
Die Gebühr beträgt Fr. 10.00.
Gesetzliche Grundlage über Datenschutz
| Verantwortlich | Telefon |
|---|---|
| Einwohneramt | 041 825 05 14/15 |


Entsorgungskalender